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Recht auf Reparatur: Europäische Kommission führt neue Verbraucherrechte für 2023 ein
Die Europäische Kommission hat neue gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren - oder des "Rechts auf Reparatur" - eingeführt, die darauf abzielen, den Verbrauchern Geld zu sparen und gleichzeitig die Ziele des Europäischen Green Deal durch die Reduzierung von Abfall zu unterstützen.
In den letzten Jahrzehnten wurde bei defekten Produkten häufig dem Austausch gegenüber der Reparatur der Vorzug gegeben, und den Verbrauchern wurden keine ausreichenden Anreize geboten, ihre Waren nach Ablauf der gesetzlichen Garantie zu reparieren, so die Europäische Kommission in einer Erklärung.
Nach Angaben der Organisation wird dieser Vorschlag, der heute in Kraft tritt, es den Verbrauchern leichter und kostengünstiger machen, Waren zu reparieren, anstatt sie zu ersetzen.
Diese erhöhte Nachfrage wird zu einem Aufschwung des Reparatursektors führen und gleichzeitig Anreize für Hersteller und Verkäufer schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Der Vorschlag wird dafür sorgen, dass mehr Produkte innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit repariert werden und dass die Verbraucher einfachere und billigere Möglichkeiten haben, Produkte zu reparieren, die technisch reparierbar sind (wie Staubsauger oder bald auch Tablets und Smartphones), wenn die gesetzliche Garantiezeit abgelaufen ist oder die Ware aufgrund von Verschleiß nicht mehr funktioniert, so die Kommission.
Neue Maßnahmen zur Förderung und Erleichterung von Reparatur und Wiederverwendung
Mit dem Vorschlag wird ein neues "Recht auf Nachbesserung" für die Verbraucher eingeführt, sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Garantie.
Im Rahmen der gesetzlichen Garantie sind die Verkäufer verpflichtet, eine Reparatur anzubieten, es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch.
Über die gesetzliche Garantie hinaus werden den Verbrauchern eine Reihe neuer Rechte und Instrumente zur Verfügung stehen, um die "Reparatur" zu einer einfachen und zugänglichen Option zu machen:
- Das Recht der Verbraucher, bei Produkten, die nach EU-Recht technisch repariert werden können, wie z. B. Waschmaschinen oder Fernsehgeräte, die Reparatur beim Hersteller zu beantragen. Damit wird sichergestellt, dass die Verbraucher immer jemanden haben, an den sie sich wenden können, wenn sie sich für die Reparatur ihrer Produkte entscheiden. Außerdem werden die Hersteller dazu ermutigt, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
- Die Verpflichtung der Hersteller, die Verbraucher über die Produkte zu informieren, die sie selbst reparieren müssen.
- Darüber hinaus wird in dem Vorschlag eine Online-Vermittlungsplattform für Reparaturen vorgeschlagen, die Verbraucher mit Reparaturbetrieben und Verkäufern von überholten Waren in ihrer Nähe zusammenbringen soll. Die Plattform soll eine Suche nach Standort und Qualitätsstandards ermöglichen, damit die Verbraucher attraktive Angebote finden und die Sichtbarkeit der Reparaturbetriebe erhöht wird.
- Ein europäisches Reparaturinformationsformular, das die Verbraucher bei jeder Werkstatt anfordern können, schafft Transparenz in Bezug auf Reparaturbedingungen und Preise und erleichtert den Verbrauchern den Vergleich von Reparaturangeboten.
- Es wird eine europäische Qualitätsnorm für Reparaturdienstleistungen entwickelt, die den Verbrauchern helfen soll, Werkstätten zu erkennen, die sich zu einer höheren Qualität verpflichten. Dieser "Easy-Repair"-Standard wird allen Werkstätten in der EU offenstehen, die bereit sind, sich zu Mindestqualitätsstandards zu verpflichten, zum Beispiel in Bezug auf die Dauer oder die Verfügbarkeit von Produkten.
Als nächster Schritt muss der Vorschlag der Europäischen Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden.
Hintergrund
Eine kürzlich durchgeführte Eurobarometer-Umfrage ergab, dass 77 % der Europäer sich persönlich dafür verantwortlich fühlen, etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen. Ausrangierte Produkte sind oft brauchbare Waren, die repariert werden können, aber oft vorzeitig weggeworfen werden. Dadurch entstehen in der EU jedes Jahr 35 Millionen Tonnen Abfall, 30 Millionen Tonnen an Ressourcen und 261 Millionen Tonnen an Treibhausgasemissionen.
Darüber hinaus wird der Verlust, der den Verbrauchern entsteht, wenn sie sich für einen Ersatz anstelle einer Reparatur entscheiden, auf fast 12 Milliarden pro Jahr geschätzt. Außerdem wird die Initiative schätzungsweise 4,8 Mrd. EUR an Wachstum und Investitionen in der EU bringen.
Die Reparatur wird von den Verbrauchern jedoch oft als schwierig empfunden. Die Initiative "Recht auf Reparatur" ergänzt mehrere andere Vorschläge der Kommission, die darauf abzielen, einen nachhaltigen Verbrauch während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts zu erreichen, und bildet den Rahmen für ein echtes "Recht auf Reparatur" in der gesamten EU.
Dieser Vorschlag ist Teil des umfassenderen Ziels der Europäischen Kommission, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dies kann nur gelingen, wenn Verbraucher und Unternehmen nachhaltiger konsumieren und produzieren.
Der Vorschlag "Recht auf Reparatur" wurde in der Neuen Verbraucheragenda und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt. Er geht gegen Hindernisse vor, die Verbraucher aufgrund von Unannehmlichkeiten, mangelnder Transparenz oder schwierigem Zugang zu Reparaturdiensten von einer Reparatur abhalten. Er fördert daher die Reparatur als eine nachhaltigere Konsumentscheidung, die zu den Klima- und Umweltzielen im Rahmen des europäischen Green Deal beiträgt.
Diese Initiative ergänzt andere Instrumente, die das europäische Green-Deal-Ziel eines nachhaltigen Konsums durch Reparatur verfolgen. Auf der Angebotsseite fördert die Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte die Reparaturfähigkeit von Produkten in der Produktionsphase. Auf der Nachfrageseite ermöglicht der Vorschlag für eine Richtlinie über die Befähigung der Verbraucher zum umweltgerechten Übergang den Verbrauchern, informierte Kaufentscheidungen an der Verkaufsstelle zu treffen. Dieser Vorschlag stärkt die Nachfrageseite, indem er die Reparatur in der Nachverkaufsphase fördert. Die drei Initiativen decken zusammen den gesamten Lebenszyklus eines Produkts ab und ergänzen und verstärken sich gegenseitig.
Darüber hinaus wird die ebenfalls heute angenommene Initiative zur Substantiierung grüner Behauptungen es den Verbrauchern erleichtern, den grünen Wandel durch ihre Kaufentscheidungen zu unterstützen und Unternehmen davon abzuhalten, irreführende Behauptungen über die Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen aufzustellen. Diese Initiative ergänzt auch den Vorschlag "Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel", der den horizontalen Rahmen gegen Greenwashing vorgibt.
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