Vogel, Sprinke & Kollegen
Wenn das Finanzamt fragt, zählt nicht Ihre Absicht — sondern Ihr Nachweis. Wer Consumer Electronics, Smartphones oder Komponenten über EU-Grenzen handelt, trägt ein Risiko, das mit korrekten Rechnungen allein nicht beherrschbar ist: den Vorwurf, von einem Umsatzsteuerbetrug an anderer Stelle der Lieferkette gewusst zu haben — oder hätte wissen müssen. Die Folgen treffen das Unternehmen und seine Organe persönlich: Vorsteuerversagung, Haftungsbescheide, Arrest, Ermittlungsverfahren bis hin zur Europäischen Staatsanwaltschaft.
Vogel, Sprinke & Kollegen — Steuerberater und Rechtsanwälte aus Viernheim — haben sich auf genau diese Schnittstelle spezialisiert: Umsatzsteuer-Compliance für Handels- und Technologieunternehmen. Wir machen aus Lieferketten Beweisketten. Ein auf die Umsatzsteuer zugeschnittenes Tax Compliance Management System übersetzt Redlichkeit in das, was im Streitfall zählt: beweisbare, dokumentierte, zum Zeitpunkt der Entscheidung entstandene Sorgfalt — von der qualifizierten USt-IdNr.-Prüfung über das Ampel-System zur Lieferantenbewertung bis zum Evidence Pack für den Ernstfall.
Und wenn es ernst wird, verteidigen wir: gegen Versagungsbescheide nach § 25f UStG, in Karussell-Verdachtsfällen, bei Durchsuchung, Arrest und EPPO-Verfahren — EU-weit, auf Grundlage einer eigenen Rechtsprechungsdatenbank von Kittel bis zu den jüngsten Entscheidungen aus Luxemburg und München. Ergänzt um den Blick, der oft fehlt: D&O- und Straf-Rechtsschutz-Architektur, damit die Verteidigung finanziert ist, bevor sie gebraucht wird.
Besuchen Sie uns: Prüfen Sie Ihr Haus in fünfzehn Minuten mit unserem USt-TCMS Quick Scan — und erfahren Sie im Gespräch, wo Ihre Lieferkette angreifbar ist und wie daraus eine Beweiskette wird.
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